Freiberufliche Leistungen: Schadengutachten und mehr...
Unfall - und was jetzt?
Gehen Sie im Schadenfall kein Risiko ein!
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Sie benötigen das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen.
Lesen Sie weiter unten warum ein Gutachten besser ist als ein Kostenvoranschlag.
Nach einem Unfall fragen Sie sich vielleicht...
- Wie hoch ist der eingetretene Schaden?
- Kostenvoranschlag oder Gutachten? Was soll / darf ich tun?
- Ist das jetzt ein Bagatellschäden oder nicht - was soll ich unternehmen?
- Ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll? Welche Alternativen habe ich? Wie lange dauert die Reparatur und wie hoch ist der Nutzungsausfall?
- Welche Risiken sind mit einer Reparatur eventuell verbunden?
- Tritt am Fahrzeug eine Wertminderung ein? Wer bestimmt, wie hoch sie ist?
- Bin ich verpflichtet zu reparieren? Welche Alternativen gibt es?
- Ist ein Schadengutachten sinnvoll?
Wir verhelfen Ihnen zu Antworten!
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Nehmen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung in Anspruch. Wir beraten unverbindlich*. Denn: Unfallabwicklung ist ein kompliziertes Thema. Eigennützige Berater und falsche Entscheidungen können schnell teuer und gefährlich werden!
Die Schadenbegutachtung gehört zu unserer Kernkompetenz: Unsere Dienstleistung ist optimal auf das Thema Unfallgutachten abgestimmt. Als Profi wissen wir worauf es ankommt und bieten Ihnen den Service, den Sie als Unfallgeschädigter benötigen. Und zwar objektiv und neutral.
Kosten
"Das Gutachten wird ja wohl nicht kostenlos sein?" können Sie jetzt fragen. Natürlich nicht - schließlich müssen wir uns ja ernähren.
Sie tragen im Regelfall keine Kosten!
Keine Sorge bezüglich der Kosten für ein Unfallgutachten. Bei den Kosten für das Gutachten handelt es sich um so genannte Beweissicherungskosten, die ebenfalls (zusätzlich zum Schadensausgleich) von der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger übernommen werden müssen. Denn: Sie sind so zu stellen als sei nichts passiert. Und wenn Sie jetzt plötzlich die Gutachtenkosten selber zahlen müssten, wär's ja nicht so, als sei nichts geschehen!
Damit Sie also später keine bösen Überraschungen erleben und auf eigenen Kosten sitzen bleiben: Bei der Beauftragung von Unfallgutachten fallen für Sie im Regelfall (klare Sachlage – Sie tragen am Unfall keine Schuld) keine Kosten an! Sie erteilen den Auftrag für das Unfallgutachten, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
Die Ausnahme wäre höchstens ein Bagatellschaden. Aber wie sollen Sie wissen ob der Schaden nur gering ist? Ganz einfach: Sie zeigen ihn uns - unverbindlich. Wir empfehlen Ihnen ganz klar nur dann ein Unfallgutachten erstellen zu lassen, wenn dies auch gerechtfertigt ist und die Kosten voraussichtlich getragen werden.
Bei Bagatellschäden unter z. B. 750,- € lohnt sich eine Beweissicherung mit Fotodokumentation (Kurz-Gutachten) durch den vereidigten Sachverständigen ebenfalls immer. Die Kosten dafür ähnlich gering wie die eines Kostenvoranschlags.
Sie erhalten dafür aber wesentlich mehr: Der Schaden ist rechtssicher dokumentiert! Bei einem Kostenvoranschlag ist das nicht der Fall. Wenn das Fahrzeug erst repariert ist sind alle Beweise vernichtet. Sollte es Ärger mit der Abwicklung des Schadens geben sind Sie nicht mehr in der Lage, zu beweisen, welcher Schadenumfang vorgelegen hatte.
Achsoja...Ach bei kleinen Schäden gilt: Unter Umständen steht Ihnen weit mehr Entschädigung zu als nur die Erstattung der Instandsetzung!
- Wer bestimmt die Wertminderung, die duch den Schaden eintritt?
- Wer legt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs fest?
- Wer ermittelt den Restwert des beschädigten Fahrzeugs?
Dies alles wird im Gutachten durch Ihren öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen erfasst. Im Kostenvoranschlag steht nur die Prognose der voraussichtlichen Reparaturkosten - mehr nicht.
Und: In den meisten Fällen erstatten die Versicherungen die Gutachterkosten auch für ein Kurzgutachten anstandslos. Sie können also durch ein Gutachten immer nur gewinnen!
Unfall
Jetzt haben Sie den Schlamassel: Keine Ahnung, wie das alles passiert ist aber jedenfalls ist Ihr Auto (oder Motorrad) mehr oder weniger beschädigt, und der/die Andere ist Ihrer Meinung nach weitgehend an dem Schaden schuld. Aber: wie geht's jetzt weiter?
Was jetzt?
Vor dieser Frage stehen oftmals die Geschädigten bzw. die Opfer (das sind Sie jetzt!) nach einem Unfall. Und machen dann oft gar nichts oder das Falsche. Dabei ist es, zumindest in Deutschland, exakt geregelt, wie es jetzt weitergeht:
Sofern der andere Unfallbeteiligte ganz oder teilweise Schuld hat, ist er Ihnen gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Hieraus ergibt sich der Begriff Haftpflichtfall, der wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.
Alles hört auf Ihr Kommando!
Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) steht z.B., dass Sie als Geschädigte(r) so zu stellen sind, als wäre der Schaden nie eingetreten, weil Sie ja schließlich nichts für die Entstehung des Schadens konnten.
Darum hat eine Schadenswiedergutmachung zu erfolgen. Möglichst schnell, korrekt, absolut vollständig und vor allem: Ausschließlich durch die Erstattung von Geld. In Deutschland sind dies EURO!
Macht Ihnen also der Verursacher vielleicht das Angebot, Ihr Fahrzeug bei seinem Kumpel oder in einer ihm bekannten Werkstatt reparieren zu lassen, brauchen Sie darauf nicht einzugehen. Und auf gar keinen Fall sollten Sie die „Weisungen" der Versicherung des Unfallgegners akzeptieren. Niemand hat Ihnen „Weisungen" zu erteilen! Warum es keine gute Idee ist, sich als Unfall-Opfer von der Seite des Schädigers beraten zu lassen, der den Schaden am Ende bezahlen muss? Naja, das liegt ja wohl auf der Hand.
Schadenhöhe
Woher wissen Sie jetzt aber, wie viel Geld Ihnen für den entstandenen Schaden zusteht?
Immer öfter machen die gegnerischen Versicherungen verlockende Angebote:
Man will sich um alles kümmern - sie haben keine Unannehmlichkeiten - man schickt Ihnen einen Sachverständigen - man empfiehlt Ihnen eine günstige Partnerwerkstatt in der Nähe, etc... Machen Sie jetzt bloß keinen Fehler!
Sie brauchen sich darauf nicht einzulassen. Lassen Sie sich auch nicht einschüchtern.
Informieren Sie sich lieber über Ihre Rechte! Denken Sie nach: Ist doch klar, dass derjenige, der einen Schaden bezahlen muss, natürlich lieber etwas weniger als etwas mehr dafür bezahlt, sofern es ihm überlassen wäre, dies selbst zu bestimmen (was es aber nicht ist).
Auch der Gesetzgeber hat dies schon lange bemerkt, dass man es besser nicht dem Schadenersatzpflichtigen überlässt zu bestimmen, wie viel er zu zahlen hat. Deshalb hat er verfügt, dass das Opfer (und nur dieses) zu beweisen hat, wie hoch der ihm entstandene Schaden ist. Eigentlich logisch, oder?
Gutachten
Schön, dann beweisen Sie mal. Gar nicht so einfach? Doch! Wenn Sie natürlich sagen: "Ich will fünftausend Euro!", dann ist noch nichts bewiesen.
Wenn Sie aber sagen können: "In dem Gutachten des vereidigten Sachverständigen, den ich beauftragt habe, steht, dass ich fünftausend Euro zu bekommen habe!", dann haben Sie vorher genau das Richtige getan: Sie haben zur Beweissicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben und können sich jetzt darauf berufen.
Inhalt
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse absolut verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.
Bei vereidigten Sachverständigen haben Sie die Sicherheit, dass das Gutachten unparteiisch, für den Laien verständlich und für den Fachmann nachprüfbar ist. Es enthält alle Angaben, die Sie brauchen, um zu dem Ihnen zustehenden Schadensersatz zu kommen. Sie können von uns erwarten, dass Sie über alle schadenrelevanten Details objektiv aufgeklärt werden.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Mit einem Schadengutachten erhalten Sie eine Beweissicherung der Schäden an Ihrem Fahrzeug. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Schwierigkeiten kommen, so haben Sie mit dem Unfallgutachten ein schriftliches Dokument mit Fotoanlage. Das Gutachten hat vor Gericht Beweiskraft - der Kostenvoranschlag einer Werkstatt i. d. R. nicht.
Welchen Sachverständigen soll man auswählen?
Der Begriff des „Sachverständigen“ ist nicht durch ein Gesetz geschützt. Folglich befinden sich auch „schwarze Schafe“ darunter, die nicht ausreichend qualifiziert sind.
Hier setzt der Gesetzgeber auf das höchste Qualitätsmerkmal eines Sachverständigen: die öffentliche Bestellung.
Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.
Die öffentliche Bestellung: Ein Qualitätssiegel für hoch qualifizierte Sachverständige, das im Sachverständigenwesen für Vertrauen und Sicherheit steht.